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Neues GEG: Diese Änderungen bringt das „Heizungsgesetz” mit sich

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Hintergrundinformationen und die wichtigsten Änderungen im Überblick.

Anfang 2024 trat das überarbeitete Gebäudeenergiegesetz (GEG), auch "Heizungsgesetz" genannt, in Kraft. Die gesetzlichen Änderungen haben weitreichende Folgen im Immobilienbereich. Wir informieren Sie über die wichtigsten Inhalte des neuen GEG.

Hintergrundinformationen zum GEG

Seit dem 1. November 2020 regelt das Gebäudeenergiegesetz (GEG) die energetischen Anforderungen an Gebäude in Deutschland. Das GEG wurde eingeführt, um den Energieverbrauch im Gebäudebereich zu senken, die CO2-Emissionen zu reduzieren und den Ausbau erneuerbarer Energien voranzutreiben.

Es enthält konkrete Anforderungen insbesondere an die Heizungstechnik und den Wärmeschutzstandard von Gebäuden. Darüber hinaus definiert es Sanierungspflichten beim Erwerb von Bestandsgebäuden und macht klare Vorgaben für den Einsatz erneuerbarer Energien bei Neubauten. Mit der Novellierung des GEG, die am 1. Januar 2024 in Kraft getreten ist, wurden insbesondere neue Regelungen für die Anschaffung und den Austausch von Heizungsanlagen eingeführt. Aus diesem Grund wird das GEG häufig auch als "Heizungsgesetz" bezeichnet. Ziel der Neuerungen ist es, die Effizienz von Heizungsanlagen zu verbessern und einen Beitrag zum Klimaschutz zu leisten.

Die wichtigsten Änderungen im Überblick

Die Novelle des GEG bringt wesentliche Änderungen für die Nutzung erneuerbarer Energien im Gebäudesektor. Insbesondere wird der Einsatz erneuerbarer Energien weiter forciert, indem für alle Gebäude, für die ab dem 1. Januar 2024 ein Bauantrag gestellt wird und die in einem Neubaugebiet liegen, nur noch Heizungen eingebaut werden dürfen, die zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden. Für alle Neubauten außerhalb von Neubaugebieten ab Januar 2024 sowie bei Heizungserneuerungen im Bestand gilt: Das GEG ist an die kommunale Wärmeplanung gekoppelt. Bestehende Heizungen müssen nicht zwingend ausgetauscht werden, sondern können bei Bedarf weiterhin repariert werden.

Handlungsbedarf für Immobilieneigentümer

Für Eigentümer bestehender Immobilien ändert sich zunächst nicht viel. Wenn eine funktionierende Heizung vorhanden ist, besteht kein unmittelbarer Handlungsbedarf. Bestehende Heizungen können weiter betrieben und bei Bedarf ausgetauscht werden. Sowohl neue Gas- oder Ölheizungen als auch reparaturfähige Heizungen können weiter betrieben werden. Erst wenn die Heizung aufgrund ihres Alters oder irreparabler Schäden ausgetauscht werden muss, muss die neue Heizung bestimmte Anforderungen erfüllen. Für den Austausch von Öl- und Gasheizungen gelten einige Vorgaben des GEG bereits ab 2024, während einige Regelungen erst ab Mitte 2026 bzw. 2028 in Kraft treten, abhängig von der Größe der jeweiligen Gemeinde.

Es reicht also zunächst aus, die eigene Heizungsanlage regelmäßig zu überprüfen und einen eventuellen Modernisierungsbedarf rechtzeitig zu erkennen.

Wir stehen Ihnen zur Seite

Sie haben weitere Fragen zur Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben oder zur energetischen Modernisierung Ihrer Immobilie? Das erfahrene Team der Immobilienkanzlei Fleischmann steht Ihnen gerne beratend zur Seite. Gerne unterstützen wir Sie dabei, die richtigen Maßnahmen für Ihre Immobilie zu ergreifen und individuelle Lösungen zu finden. Kontaktieren Sie uns für ein persönliches Beratungsgespräch und profitieren Sie von unserer Fachkompetenz und langjährigen Erfahrung in allen Immobilienfragen.

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