Alles über die Maklerprovision: Wichtige Informationen für Immobilienkäufer und -verkäufer
Die Maklerprovision ist ein zentrales Thema beim Kauf oder Verkauf einer Immobilie und spielt in der Immobilienbranche eine entscheidende Rolle. Wir nehmen die Maklerprovision für Sie genauer unter die Lupe, damit Sie fundierte Entscheidungen treffen können und Missverständnisse vermieden werden.
Warum fällt eine Maklerprovision an?
Die Maklerprovision wird in der Regel erhoben, da Immobilienmakler professionelle Dienstleistungen anbieten, um Käufer und Verkäufer zusammenzubringen und den Verkaufsprozess von Immobilien zu erleichtern. Ein Immobilienmakler erbringt eine Vielzahl von Dienstleistungen, die über das reine Inserieren einer Immobilie hinausgehen. Dazu gehören die Ermittlung des Marktpreises, die Beratung bei der Wertermittlung und Vermarktung, die Organisation von Besichtigungsterminen, die Koordination von Vertragsverhandlungen sowie die rechtliche und administrative Unterstützung während des gesamten Verkaufsprozesses. Die Maklerprovision dient somit als Entgelt für die umfassenden Dienstleistungen und das Fachwissen, die ein Immobilienmakler zur Verfügung stellt, um den erfolgreichen Kauf oder Verkauf einer Immobilie zu gewährleisten.
Wie hoch ist die Maklerprovision?
Die übliche Höhe der Maklerprovision für den Verkauf einer Immobilie liegt in Deutschland in der Regel zwischen 3,57 % und 7,14 % des Kaufpreises einschließlich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Bei der Vermietung einer Immobilie beträgt die Provision in der Regel maximal zwei Nettokaltmieten zuzüglich Mehrwertsteuer. Allerdings gibt es gesetzliche Regelungen, die die Höhe der Maklerprovision begrenzen, insbesondere im Wohnraummietrecht. In einigen Fällen können die Prozentsätze durch Verhandlungen zwischen den Vertragsparteien angepasst werden.
Wer trägt die Maklerprovision?
Beim Kauf oder Verkauf einer Immobilie wird die Provision zwischen Käufer und Verkäufer geteilt, wobei es auch möglich ist, dass der Verkäufer die gesamte Provision übernimmt. Bei der Vermietung gilt das Bestellerprinzip, d. h. die Partei, die den Makler beauftragt hat, trägt auch die Provision. Es kann jedoch Ausnahmen oder Sonderregelungen geben, die die Aufteilung oder Übernahme der Maklerprovision regeln. Prüfen Sie daher die konkreten Vertragsbedingungen genau und klären Sie gegebenenfalls mit dem Makler oder den Vertragsparteien, wer die Maklerprovision letztlich trägt.
Sie haben weitere Fragen?
Um beim Kauf oder Verkauf einer Immobilie fundierte Entscheidungen treffen zu können, ist es wichtig, die Aspekte rund um die Maklerprovision genau zu verstehen. Sollten Sie weitere Fragen haben oder eine individuelle Beratung wünschen, steht Ihnen das Team der Immobilienkanzlei Fleischmann gerne zur Verfügung. Kontaktieren Sie uns für eine persönliche Beratung und Unterstützung in allen Fragen rund um die Immobilie. Vereinbaren Sie einen Termin und profitieren Sie von unserer Kompetenz und Erfahrung im Immobilienbereich.